Wir entwickeln Wallbach
Das Mandat für die Ortsplanung ist vergeben
Die Rosa Raumentwicklung GmbH mit Samuel Keller hat die Ausschreibung gewonnen.
Wir haben Samuel Keller zum Gespräch getroffen und ihn als Erstes gefragt: Was macht ein Ortsplaner eigentlich?
Die Bezeichnung «Ortsplaner» wird unterschiedlich verwendet und meint häufig einen ständigen Berater der Gemeinde in Raumplanungsfragen, insbesondere bei der Nutzungsplanung (Bau- und Nutzungsordnung sowie Zonen- und Kulturlandplan). In Wallbach fiel der Begriff im Zusammenhang mit der Vergabe der Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Die Gemeinde engagierte mich also, um die Nutzungsplanung zu überprüfen und zu aktualisieren. Ob sich darüber hinaus eine Zusammenarbeit ergibt, wird wohl von der Qualität meiner Arbeit abhängen. Ich würde es mir auf alle Fälle wünschen. Wichtig zudem: Neben mir hat die Gemeinde auch das Team von Raum8Vier um Thomas Spörri beauftragt. Ich kümmere mich im Projekt um die Projektleitung sowie den Planungsprozess, also die Abstimmung mit anderen Projekten und den Einbezug der Bevölkerung sowie der kantonalen Amtsstellen. Thomas Spörri und sein Team bearbeiten die raumplanerischen Inhalte der Bau- und Nutzungsordnung sowie der Nutzungspläne.
Was reizt Sie an dieser Aufgabe, gerade in Wallbach?
Mein persönlicher Bezug zum Fricktal beschränkt sich auf viele Orientierungsläufe, die ich als Jugendlicher und junger Erwachsener mehr oder weniger erfolgreich absolviert habe. Dank der aktiven OL-Szene im Fricktal, vor allem in Möhlin, durchquerte ich die Region und ihre Wälder mehrfach – ich erinnere mich etwa an die Begegnung mit einer Wildschweinrotte während eines Trainings-OLs.
An der Aufgabe in Wallbach reizt mich, nun auch die Siedlung des Fricktals besser kennenzulernen. Zudem finde ich die Gemeindegrösse von rund 2’000 Einwohnenden sehr spannend, da sie einen engen Einbezug der Bevölkerung ermöglicht. Dass sich die Gemeinde einen solchen auch noch wünscht, ist für mich natürlich die Kirsche auf der Torte.
Was genau ist Ihr Auftrag – wofür sind Sie zuständig, und wofür ausdrücklich nicht?
Mein Auftrag ist die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Dabei überprüfe ich die Vorschriften der Bau- und Nutzungsordnung und überarbeite sie bei Bedarf – einerseits anhand der geänderten rechtlichen und planerischen Vorgaben (etwa des revidierten Raumplanungsgesetzes, Stichwort Siedlungsentwicklung nach innen), andererseits anhand der Entwicklungsleitsätze des Räumlichen Entwicklungsleitbilds (REL).
Die Revision umfasst viele Pflichtarbeiten, aber auch Schwerpunktthemen.
Pflichtarbeiten setzen wir technisch um, etwa indem wir die Baubegriffe an die neuen Vorgaben anpassen.
Daneben gibt es spannende Schwerpunktthemen mit Gestaltungsspielraum – etwa die Frage, wie sich die Wohngebiete künftig entwickeln sollen.
- Bei den Pflichtaufgaben erarbeite ich mit meinen Kollegen von Raum8Vier konkrete Umsetzungsvorschläge für die Nutzungsplanung.
- Bei den Schwerpunktthemen führen wir vor allem einen öffentlichen Dialog mit der Bevölkerung und Fachpersonen und überführen die Ergebnisse in die Nutzungsplanung.
In einem zweiten Teil führen wir dann vor allem die vorgeschriebenen Planungsverfahren sauber durch:
- die kantonale Vorprüfung,
- die Mitwirkungsauflage und
- die Verabschiedung durch die Gemeindeversammlung.
Wichtig ist zu unterscheiden: Wir arbeiten mit der Nutzungsplanung am Regelwerk für die räumliche Entwicklung, jedoch nicht an konkreten Bau- und Planungsprojekten. Ich kann also zu laufenden Bauprojekten nicht viel sagen, zumal diese auch nach der heute gültigen Nutzungsplanung bewilligt wurden.
Oft kommen auch Verkehrsthemen zur Sprache; dafür bin ich nur bedingt zuständig. Gerade die Festlegung von 30er-Zonen oder Ähnlichem ist keine Aufgabe der Nutzungsplanung.
Grundsätzlich finde ich es aber gut, wenn die Menschen im Rahmen von Nutzungsplanung ihre Interessen einbringen und auch mal ein Thema ansprechen, bei dem wir keinen Handlungsspielraum haben. Wir leiten die Anliegen, sofern möglich, gerne weiter.
Können Sie uns in einfachen Worten den Stand der Ortsplanung schildern: Wo stehen wir?
Die letzte gesamthafte Überprüfung und Revision der Nutzungsplanung fand um die Jahrtausendwende statt; sie ist deshalb zwingend zu revidieren und zu modernisieren. Wallbach erarbeitet derzeit dafür die wichtigen Grundlagen, insbesondere das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) und die Gesamtschau zur Zentrumsentwicklung.
Weitere wichtige Fachgrundlagen erarbeitet der Kanton: die Inventare zu Natur- und Landschaftsobjekten sowie das Bauinventar der Denkmalpflege; auch sie liegen bald vor. Jetzt ist deshalb ein guter Zeitpunkt, die Nutzungsplanung im Detail zu prüfen und auf den neuesten Stand zu bringen.
Was regelt das REL?
Das Räumliche Entwicklungsleitbild REL zeigt auf, wie sich Wallbach künftig räumlich entwickeln soll.
Es legt Ziele und Massnahmen für die wichtigsten Themenbereiche fest – Siedlung, Landschaft und Verkehr. Das REL gibt Grundsätze vor.
Viele Grundsätze sind auf hoher Flughöhe gehalten; die Revision muss sie dann vertiefen und präzisieren.
Ein Beispiel: Laut REL soll sich Wallbach klimaverträglich entwickeln. Dafür gibt es ganz verschiedene Wege, und die Revision muss herausfinden, welcher zu Wallbach passt.
Auch die Zentrumsplanung wird jetzt abgeschlossen. Was bedeutet das für das Dorfzentrum? Wie geht es mit den Ergebnissen weiter?
Vorweg: Ich wurde gerade erst mit der Aufgabe betraut und habe noch keine vertieften Kenntnisse.
Wichtig fürs Dorfzentrum ist, dass man die Wechselwirkung mit den Entwicklungen auf dem Areal Brüel früh erkannt und beleuchtet hat – so lassen sich die Chancen und Herausforderungen bewusst angehen.
Thomas Spörri und ich studieren die Ergebnisse nun im Detail. Im Fokus der Revision steht dann vor allem die Frage, wie wir die Ergebnisse raumplanerisch umsetzen. Wo sinnvoll, diskutieren wir die Umsetzungsmöglichkeiten erneut mit der Bevölkerung.
Ein zentrales, wichtiges Stichwort ist das ISOS. Warum ist es so wichtig für die ganze Ortsplanung?
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) ist zunächst ein Kompliment für Wallbachs räumliche Entwicklung in den vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten. Dieses Erbe verpflichtet aber auch: Der Bund will die hohe Qualität des Ortsbilds weiterhin sichern und stellt deshalb erhöhte Anforderungen. Das ISOS ist damit eine wichtige Grundlage für die Revision der Nutzungsplanung; wir müssen das Interesse an einer hochwertigen Ortsbildentwicklung gegen die weiteren Interessen abwägen.
Was bedeutet die Einstufung «von nationaler Bedeutung» ganz konkret – für die Gemeinde als Ganzes und für einzelne Grundeigentümer?
Die Einstufung bedeutet, dass in der angesprochenen Interessenabwägung dem Ortsbildschutz ein hohes Gewicht zukommt. Die Gemeinde muss der Qualitätssicherung in den betroffenen Bereichen deshalb besondere Aufmerksamkeit schenken, und für die Eigentümerschaften gelten erhöhte Anforderungen ans Bauen. Neu ist das allerdings nicht: Das aktuelle ISOS stammt aus dem Jahr 1986 und ist bereits in die rechtskräftige Nutzungsplanung eingeflossen – die Bestimmungen der Dorfkernzone zielen schon heute stark auf eine hohe bauliche Qualität. Nun aktualisieren Bund und Kanton das ISOS, und es ist wichtig, dass diese aktuelle Fassung in die Gesamtrevision einfliesst. So entsteht für Gemeinde und Grundeigentümerschaft Rechtssicherheit über die Bedeutung des ISOS.
Heisst das, es darf gar nicht mehr gebaut werden? Wo bleibt Spielraum, und worauf kommt es bei künftigen Bauvorhaben an?
Das ISOS will das hochwertige Ortsbild schützen. Eine simple Herangehensweise wäre, einfach alles so zu belassen, wie es heute ist. Das aber wäre kein hochwertiger Ortsbildschutz, sondern würde das Ortsbild durch Vernachlässigung und Zerfall langsam abwerten.
Hochwertige Ortsbilder zeichnen sich gerade durch die Sorgfalt im Ortsbildschutz und in der Ortsbildentwicklung aus.
Kürzlich besichtigte ich in meinem Heimatort Wettingen einen Neubau mitten im Kloster Wettingen, das ebenfalls im ISOS verzeichnet ist. Das Beispiel zeigt eindrücklich: Selbst in einem so historisch bedeutenden Ortsbild ist Entwicklung möglich. Der Neubau mit viel Beton nimmt wichtige Elemente des Ortsbilds auf, setzt aber auch bewusste moderne Akzente. Wer in einem hochwertigen Ortsbild wohnt oder Eigentum besitzt, muss sich bewusst sein: Auch die Öffentlichkeit – vertreten durch Gemeinde, Kanton oder Bund – hat ein Interesse an der baulichen Entwicklung. Deshalb gilt es, mit Sorgfalt vorzugehen.
Das ist aus meiner Sicht aber nicht nur Aufgabe der privaten Bauherrschaften; ich sehe auch Gemeinde und Kanton in der Pflicht, Private bei der Wahl geeigneter Architektinnen und Landschaftsarchitekten zu unterstützen und den Planungsprozess konstruktiv zu begleiten. Damit das gelingt, müssen Bauherrschaften früh auf die Gemeinde zugehen.
Das Brüel gilt als grösster Entwicklungsschritt im Dorf. Das heisst also, dass das ISOS auch regelt, was im Brüel künftig möglich ist?
Das ISOS regelt grundsätzlich nichts. Die Regeln setzt die Nutzungsplanung, die das Inventar umsetzt. Auch konkrete Massnahmen zur hochwertigen Ortsbildentwicklung enthält das ISOS nicht. Es beschreibt wichtige bestehende Qualitäten und Objekte, wie die Kapelle St. Sebastian.
Das Brüel beschreibt das alte ISOS als Umgebungszone des Dorfkerns mit Wiesen, Obst- und Pflanzgärten. Beim künftigen Bauen gilt es also, die Qualität des angrenzenden Dorfkerns zu wahren und die Charakteristik weiterzuentwickeln. Das kann bedeuten, dass in den direkt an den Dorfkern grenzenden Teilen andere Spielregeln gelten als in den abgewandten.
Wie geht es eigentlich im Brüel weiter?
Bevor es im Brüel weitergehen kann, müssen alle Vorarbeiten inklusive ISOS abgeschlossen sein. Ich bin für die BNO des Dorfes zuständig, für die Planung im Brüel ist Losinger Marazzi verantwortlich. Sobald die nächsten Schritte feststehen, informiert die Gemeinde. Ganz sicher ist: Die Bevölkerung wird zum geeigneten Zeitpunkt mitwirken können.
Bei Ihnen laufen viele Fäden zusammen. Was bedeutet das für die nächsten Jahre?
Dass ich die Interessen von Wallbach in Fragen der Raumentwicklung vertreten darf und dafür sorge, dass die verschiedenen laufenden Projekte koordiniert ablaufen. Ich unterstütze insbesondere den Gemeinderat, der die politische Verantwortung für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung trägt, bei der Erarbeitung der Planungsentwürfe.
Ein wichtiger Teil davon ist auch, dass wir die Bevölkerung in geeigneter Weise einbeziehen. Geeignet bedeutet in meinem Verständnis einen frühzeitigen und transparenten Einbezug, bei dem wir aktiv informieren und aufzeigen, wo man mitwirken kann. In den Projektsitzungen vertrete ich dann durchaus auch die Interessen der Bevölkerung gegenüber der Gemeinde. Wichtig ist mir ein gemeinsamer Prozess, den die verschiedenen Beteiligten verstehen. Das heisst nicht, dass alle mit allem einverstanden sein müssen.
Wie sieht der Fahrplan für die nächsten Monate und Jahre aus? Womit ist wann zu rechnen – bis hin zur neuen Bau- und Nutzungsordnung?
Nach Projektstart und Einarbeitung – die jetzt laufen – beginnt im Herbst die aus meiner Sicht wichtigste und intensivste Phase: die partizipative Erarbeitung der Revision der Nutzungsplanung. Bis zum nächsten Spätsommer überarbeiten wir die Planungsinstrumente schrittweise und führen dazu verschiedene Beteiligungsformate durch.
Das Motto der Gemeinde lautet ja «Wir entwickeln Wallbach». Ich finde es sehr wichtig, dass der Prozess partizipativ, also unter Mitwirkung der Bevölkerung, erfolgt. Eine Idee wäre etwa gemeinsame Spaziergänge durch Wallbach: Sie verschaffen uns als Planungsteam einen besseren Zugang zum Ort. Wir nehmen Fragen der Bevölkerung auf und profitieren zugleich vom grossen Wissensschatz der Einwohnenden.
Es geht ums gegenseitige Lernen – die Bevölkerung als Expertinnen und Experten des Ortes, wir als Fachleute.
In Workshops werden wichtige Themen verfeinert. Ab Herbst 2027 liegen dann die ersten Entwürfe der überarbeiteten Nutzungsplanung vor und durchlaufen die vorgeschriebenen Verfahren nach Raumplanungsgesetz (Vorprüfung durch den Kanton, Mitwirkungsauflage und öffentliche Auflage für Bevölkerung und Grundeigentümerschaften). Das dauert schätzungsweise 1.5 Jahre, bevor die Gemeindeversammlung die Revision im Sommer 2029 verabschieden könnte. Danach reichen wir die Gesamtrevision beim Kanton zur Genehmigung ein, was wiederum Zeit braucht. Rechtskräftig wird die Planung deshalb frühestens 2030.
Wann und wie kann die Bevölkerung mitreden?
Wir gehen den eingeschlagenen Weg mit dem Einbezug der Bevölkerung weiter. Also sie nicht erst bei Vorliegen der kompletten Entwürfe mitreden lassen, sondern bereits während der Erarbeitung. Das hat sich bewährt. Eine Idee wären, wie erwähnt, die Spaziergänge im Dorf im Herbst.
In der ersten Jahreshälfte 2027 vertiefen wir spezifische Themen in Workshops und diskutieren dort Varianten. Die Themen stehen noch nicht fest; denkbar sind etwa die Innenentwicklungsmöglichkeiten in den Einfamilienhausquartieren oder die Bedürfnisse des Gewerbes.
Danach folgen die üblichen Auflageverfahren: Wir legen die konkreten Entwürfe der Bau- und Nutzungsordnung sowie die Nutzungspläne Siedlung und Kulturland auf, und die Bevölkerung ist eingeladen, sich dazu zu äussern.
Was möchten Sie jemandem sagen, die, der der Ortsentwicklung skeptisch gegen übersteht?
Ich hoffe, dass niemand der Ortsentwicklung ganz grundsätzlich skeptisch gegenübersteht. Fakt ist: Räume entwickeln sich immer weiter. Die Revision der Nutzungsplanung bietet uns als Dorfgemeinschaft die Chance, über Prioritäten und Spielregeln zu diskutieren und uns einzubringen. Ohne den Anspruch, die räumliche Entwicklung damit abschliessend zu bestimmen, und ohne dass alle mit dem Weg einverstanden sein müssen. Wichtig finde ich, dass man diese Chance nutzt und nicht die Faust im Sack macht. Wir vom Planungsteam haben nicht den Anspruch, alles zu wissen – wir sind darauf angewiesen, dass sich die Bevölkerung einbringt.
Samuel Keller · Eigenes Büro seit Anfang 2026: Rosa Raumentwicklung GmbH · MSc Raumentwicklung und Infrastruktursysteme ETH Zürich (2018) und CAS in Urban Management Uni Zürich (2024) · Was ich an Wallbach mag: Rhein, Römische Warte und natürlich die Hohle Gasse · Zuletzt erlebt: Japanreise & Alpsommer im Berner Oberland · Mein Motto für gute Ortsplanung: Zämme vorwärts · So erreicht man mich / die Gemeinde: am besten persönlich im Rahmen der Mitwirkungsveranstaltungen oder via Website.