Vom Räumlichen Entwicklungsbild (REL) zur Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
Ausgangslage
Der aktuelle Bauzonenplan und die Bauordnung von Wallbach stammen aus dem Jahr 1998. Eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist notwendig.
Als Grundlage dafür wurde das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) erarbeitet. Es zeigt auf, wie sich Wallbach in den nächsten 25 Jahren räumlich entwickeln soll – in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Landschaft, Wohnen, Arbeiten und Umwelt.
Im Bereich Siedlung stehen zwei Schwerpunkte besonders im Fokus: das Brüel und das Zentrum.
Das REL
ist eine strategische Planungsgrundlage für rund 25 Jahre, in welcher die Entwicklung der Gemeinde mit Zielen und Leitsätzen festgehalten ist. Es ist behördenverbindlich. Die Bevölkerung konnte bei der Entstehung mitwirken. Verabschiedet wird es durch den Gemeinderat.
Die Bau- und Nutzungsordnung
Erkenntnisse und Absichten aus dem REL fliessen in die BNO ein. Die BNO wird gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeitet, die Grundlage öffentlich aufgelegt und durch den Kanton geprüft. Verabschiedet wird die BNO durch die Gemeindeversammlung. Die BNO ist Grundeigentümer verbindlich.
Der Prozess
Das Räumliche Entwicklungsbild (REL) legt die Schwerpunkte und Rahmenbedingungen für die Bereiche Siedlung, Verkehr, Landschaft und Energie fest. Derzeit werden die Themen ausgearbeitet. Für die Entwicklungsschwerpunkte Brüel und Zentrum laden wir zu zwei Bevölkerungsanlässen ein.
Am Schluss des Prozesses steht die neue Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Wallbach.