Landschaft und Freiraum

Wallbach verfügt über wertvolle und schützenswerte Landschaften, die es zu erhalten gilt und entwickelt sich vor allem im Siedlungsgebiet klimaverträglich. 

Wallbach erhält und fördert seinen durchgrünten Charakter

Handlungsbedarf

  • Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Siedlungsbegrünung und ökologischen Aufwertung sowie der Entsiegelung prüfen.
  • Aufnahme von Elementen wie beispielsweise Bäume oder Hecken als Naturobjekte im Bauzonenplan prüfen.
  • Anreize zur Gestaltung von ökologisch wertvollen Flächen vorzusehen.


Bachläufe als wertvolle Vernetzungsachsen ökologisch aufwerten

Handlungsbedarf

  • Erarbeitung und Ausführung eines Revitalisierungsprojekts für den Grenzbach
  • Der Heidigraben als wertvolle lineare Vernetzungsachse ist entsprechend ökologisch aufzuwerten.
  • Es ist zu prüfen, inwiefern die Gemeinde und der Kanton Land erwerben kann, um die Revitalisierung der beiden Fliessgewässer zu fördern.

Die einmalige Landschaft von Wallbach schützen

Handlungsbedarf

  • Die Umsetzung der Landschaftsschutzzone im Kulturlandplan ist gemäss kantonalem Richtplan eingetragenen Landschaften von kantonaler Bedeutung zu prüfen. Dabei sind die Bedürfnisse der Landwirtschaftsbetriebe so weit wie möglich zu berücksichtigen.
  • Der Beibehalt von bestehenden und die Aufnahme von neuen wertvollen Naturelementen (markante Einzelbäume, Baumreihen, Alleen und Obstgärten, Hecken, Strauchgruppen, Brachen und Säume) im Kulturlandplan ist zu prüfen.